Bundestag verabschiedet so genannten “Bau-Turbo” (Zusammenfassung)

Der am 9. Oktober 2025 vom Bundestag beschlossene sogenannte “Bau-Turbo” (formell: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) zielt darauf ab, dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen und die Wohnraumsicherung zu stärken.

Kernpunkte des Gesetzes sind:

Beschleunigter Wohnungsbau: Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für Bauvorhaben (Neubau, Erweiterung, Umnutzung zu Wohnzwecken) bis zum 31. Dezember 2030 befristet von bestimmten Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen, auch ohne die aufwendige Aufstellung eines Bebauungsplans.

Kommunale Entscheidungsfreiheit: Die Anwendung des “Bau-Turbo” erfordert stets die explizite Zustimmung der zuständigen Gemeinde, wodurch deren Planungshoheit gewahrt bleibt.

Genehmigungsfiktion: In bestimmten Fällen kann eine Bauantragsentscheidung nach drei Monaten als genehmigt gelten, wenn die Gemeinde nicht widerspricht – was die Verfahrensdauer verkürzen soll.

Erleichterungen beim Bauen: Vereinfachungen sind unter anderem beim Bau von Wohnungen im Außenbereich vorgesehen. Auch sollen innovative Lärmschutzlösungen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen, indem flexibler mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) umgegangen wird.

Wohnraumsicherung: Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor der Umwandlung in Eigentumswohnungen wird um fünf Jahre verlängert.

Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren entbürokratisieren und so die zeitnahe Realisierung von Wohnungsbauprojekten ermöglichen. Es ist als befristetes Instrument gedacht, um in der aktuellen Wohnungsnot schnell Fortschritte zu erzielen.