Urteil des Landgerichts Berlin: Irreführende SCHUFA-Werbung und Datenschutzmängel bei Immobilienscout24

Das Landgericht Berlin (Az. 52 O 65/23) hat der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Immobilienscout24 (ImmoScout24) in vollem Umfang stattgegeben.

Irreführende Werbung (Wettbewerbsrecht):

Das Gericht untersagte ImmoScout24 die Werbung für den kostenpflichtigen „SCHUFA-BonitätsCheck“ mit Aussagen, die den falschen Eindruck erwecken, Vermieter würden diesen Nachweis schon bei der Wohnungsbesichtigung routinemäßig verlangen. Tatsächlich darf eine Bonitätsauskunft rechtlich erst kurz vor dem Abschluss eines Mietvertrages gefordert werden. Die Werbung nutzte die Not der Wohnungssuchenden aus.

Datenschutzmängel (DS-GVO):

Zudem wurde dem Portal untersagt, personenbezogene Daten aus der digitalen „Selbstauskunft“ ohne eine freiwillige und unmissverständliche Einwilligung der Nutzer zu erheben und zu speichern. Das Gericht sah die Freiwilligkeit als nicht gegeben an, da die Abfrage der Daten ohne klare Rechtsgrundlage erfolgte.

Anmerkung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da ImmoScout24 Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt hat.